23.10.2020:
Qualifizierte Mitarbeitende = Qualifizierte Arbeit!
Sonderpädagogische Zusatzausbildung fördert Teilhabechance in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
Die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben ist eines der Hauptanliegen der Einrichtungen in der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. Durch wirkungsvolle Förderung und Begleitung soll die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen entwickelt, gefördert und wiederhergestellt werden. Diese Aufgabe erfordert von den Fachkräften ein Höchstmaß an fachlicher und persönlicher Kompetenz. Um die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter*innen einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen, die sogenannten WfbM, sicherzustellen und zu erhalten, bedarf es einer umfassenden und fundierten Ausbildung.
Die Grundlage der Fachweiterbildung „Sonderpädagogische Zusatzausbildung“ ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ vom 13.12.2016. Die Weiterbildung orientiert sich inhaltlich und methodisch an den entsprechenden Lehrgansempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Als Berufsbegleiter*innen und Gruppenleiter*innen finden sich die Teilnehmer*innen in einem interessanten und vielseitigen Aufgabenfeld wieder. Ihre Kernaufgabe ist die Qualifizierung und Anleitung von Menschen, z. B. mit verschiedenen Beeinträchtigungen an ihren Arbeitsplätzen.
Die Weiterbildung zielt daher auf den Erwerb folgender Schlüsselqualifikationen:
- Fachkompetenz: Hierunter werden berufstypische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verstanden. Diese werden zur Bewältigung konkreter beruflicher Aufgaben, wie z. B. den Auswirkungen moderner Technologien benötigt.
- Methodenkompetenz: Darunter wird die Fähigkeit verstanden, die vorhandenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen angemessen in komplexen Arbeitsprozessen einsetzen zu können. Dazu gehört die Fähigkeit zur Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation von Bildungsprozessen, Persönlichkeitsentwicklung und weiteren Arbeitsaufgaben.
- Sozialkompetenz: Darunter wird die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation verstanden, d.h. die Fähigkeit, mit der zu fördernden Personen, den Vorgesetzten, MitKolleg*innen zielgerichtet zusammenzuwirken und zu kommunizieren. Weitere Einzelqualifikationen sind z. B. Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Ausdrucksfähigkeit, Selbstwahrnehmung, Flexibilität, Verantwortungs- und Entscheidungsbereitschaft.
Für die berufliche Handlungsfähigkeit der Teilnehmer*innen bedeutet dies, dass sie nach Beendigung der vorliegenden Fachweiterbildung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt haben, um die Umsetzung des Werkstattauftrages – die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben – qualifiziert in ihrem Verantwortungsbereich durchführen zu können.
Der Abschluss zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung bietet den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu erreichen.
Im Sommer 2020 schlossen zehn Absolventinnen und Absolventen erfolgreich einen Kurs Sonderpädagogische Zusatzausbildung ab, den das Konrad-Martin-Haus und die Akademie für Gesundheit, Kommunikation & Recht in Kooperation durchführen.
Am 11. Januar 2021 startet ein neuer Kurs, zu dem Anmeldungen noch möglich sind. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.konrad-martin-haus.de/seminare/spz.